Einführung GEG zum 01.11.2020
Das GEG führt bei Neubauten letztendlich die Forderungen der EnEV 2016 weiter, d. h. dass bei Wohngebäuden 75% des jeweiligen Werts des spezifischen Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes nicht überschritten werden darf ...