Baukindergeld
Die Bundesregierung plant derzeit keine Verlängerung des Baukindergeldes über das Jahresende 2020 hinaus.
Nach derzeitigem Sachstand kann Baukindergeld nur noch beantragt werden, wenn bis spätestens 31.12.2020 die Baugenehmigung vorliegt oder der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist. Der Antrag muss im Gegensatz zu anderen Förderprodukten der KfW nach dem Einzug innerhalb von 6 Monaten von Eigentümern gestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Antragstellung nicht mehr zulässig.
Der letztmögliche Termin für die Beantragung des Baukindergeldes ist der 31.12.2023.
Weitergehende Informationen für die Antragstellung finden Sie tagesaktuell unter
bzw.