Brandschutz - kein auf die „leichte“ Schulter zu nehmendes Thema
Die Brandschutz-Schutzziele sind nach den Regelwerken nur der Schutz von Leben und Gesundheit im Gebäude sowie in benachbarten Gebäuden. Der Sachschutz für Gebäude, Maschinen, Geräte, Minimierung der (Folge-)Schäden und (Folge- ) Kosten etc. sowie Umweltschutz zur Verringerung von Umweltbeeinträchtigungen ist in den Vorschriften nicht enthalten. Hier können allerdings nicht selten hohe Vermögensverluste drohen.
Grundlagen für die bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen sind in Gesetzen und dazugehörigen Verordnungen wie auch in den Technischen Baubestimmungen und Verwaltungsvorschriften, die über Erlasse eingeführt und mit den Gesetzen und Verordnungen verbunden werden, enthalten. Die wichtigste Vorschrift ist die jeweils gültige Landesbauordnung, welche die Anforderungen an die einzelnen Bauteile festschreibt.
Darüber hinaus sollten sich Bauwillige zusammen mit ihren Fachplanern überlegen, welche Anforderungen an den Brandschutz ggf. über die erforderlichen Mindestforderungen erfüllt werden sollen und können.
Die Anforderungen an den Brandschutz können mithilfe von Bisotherm®-Mauersteinen erfüllt werden, da diese alle der Baustoffklasse A1 – nichtbrennbar – entsprechen. Ausnahme ist nur der Stein „Bisomark mit organischer Wärmedämmung“, da das verwendete Dämmmaterial der Klasse B1 – schwerentflammbar – entspricht.
Als Arbeitshilfen wurden die Technischen Informationen Brandschutz, Abschnitt 1 „Brandschutz Kompakt“ und Abschnitt 2 „Brandschutz Fachinformationen“ ausgearbeitet, die Grundlagen zum Brandschutz sowie Angaben zu den Bisotherm®-Mauersteinen enthalten.
Anhand der Tabellen in Abschnitt 1 können (Entwurfs-)Planer zu Beginn der Planung eines Gebäudes Angaben in Bezug auf Brandschutz für mögliche verwendbare Produkte finden und eine Vorauswahl der Mauersteine treffen. Zu beachten ist jedoch, dass die in den Technischen Informationen gemachten Angaben nur für Bisotherm®-Mauersteine gelten.
Die Tabellen entbinden den Planer jedoch nicht von der Durchführung bzw. Veranlassung eines Nachweises. In vielen Fällen (Ausnutzungsfaktor αfi < 0,7) ist eine statische Berechnung in Bezug auf die statische Standsicherheit für den Brandschutz durchzuführen. Grundsätzlich sind die Tabellen nur eine Hilfe, genauere Angaben sind in den entsprechenden Zulassungen bzw. Normen nachzulesen.
Des Weiteren gelten die Ausführungen in den Technischen Informationen nur für die Bauteile (geschlossene) Wände und Pfeiler.
Falls Einbauten vorhanden sind, z. B. Türen, Fenster, etc., sind zusätzlich die Montageanleitungen / Zulassungen dieser Einbauteile gesondert zu beachten.