Mauern bei Frost
Das Mauern bei Frost erfordert nach DIN EN 1996/NA besondere Vorsichtsmaßnahmen, um die Qualität und Tragfähigkeit des Mauerwerks zu gewährleisten. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
✅ Einzelfallprüfung bei Frost: Vor Baubeginn muss geprüft werden, ob Mauerwerksarbeiten unter den vorherrschenden Bedingungen möglich sind. Bei Frost ist dies nur mit ausreichenden Schutzmaßnahmen (z. B. beheizter Vollwetterschutz) zulässig.
✅ Einstellung der Arbeiten bei niedrigen Temperaturen: Maurerarbeiten sind einzustellen, wenn keine Schutzmaßnahmen getroffen wurden und die Temperaturen unter +5 °C fallen oder Frost erwartet wird. Dies gilt für Normal-, Leicht- und Dünnbettmörtel gleichermaßen.
✅ Beeinträchtigung der Mörtelfestigkeit durch Frost: Sinkende Temperaturen verlangsamen die Festigkeitsbildung des Mörtels und stoppen sie bei Frost vollständig. Gefrorenes Wasser kann das Gefüge des Mörtels durch Volumenvergrößerung zerstören, was die Mörtelfestigkeit nachhaltig beeinträchtigt.
✅ Verbot von Frostschutzmitteln und gefrorenen Baustoffen: Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist nicht erlaubt. Zudem dürfen weder gefrorene Baustoffe verarbeitet noch Arbeiten auf gefrorenem Mauerwerk durchgeführt werden.
✅ Schutz und Reparaturmaßnahmen
- Frisches Mauerwerk ist vor Frost rechtzeitig abzudecken.
- Gefrorenes oder durch Frost beschädigtes Mauerwerk muss vor der Weiterverarbeitung abgetragen werden.
- Auftausalze dürfen nicht verwendet werden.
Diese Regeln sollen sicherstellen, dass die Tragfähigkeit und die Qualität des Mauerwerks langfristig nicht beeinträchtigt werden.