Mauern bei Frost

Das Mauern bei Frost erfordert nach DIN EN 1996/NA besondere Vorsichtsmaßnahmen, um die Qualität und Tragfähigkeit des Mauerwerks zu gewährleisten. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Einzelfallprüfung bei Frost: Vor Baubeginn muss geprüft werden, ob Mauerwerksarbeiten unter den vorherrschenden Bedingungen möglich sind. Bei Frost ist dies nur mit ausreichenden Schutzmaßnahmen (z. B. beheizter Vollwetterschutz) zulässig.

Einstellung der Arbeiten bei niedrigen Temperaturen: Maurerarbeiten sind einzustellen, wenn keine Schutzmaßnahmen getroffen wurden und die Temperaturen unter +5 °C fallen oder Frost erwartet wird. Dies gilt für Normal-, Leicht- und Dünnbettmörtel gleichermaßen.

Beeinträchtigung der Mörtelfestigkeit durch Frost: Sinkende Temperaturen verlangsamen die Festigkeitsbildung des Mörtels und stoppen sie bei Frost vollständig. Gefrorenes Wasser kann das Gefüge des Mörtels durch Volumenvergrößerung zerstören, was die Mörtelfestigkeit nachhaltig beeinträchtigt.

Verbot von Frostschutzmitteln und gefrorenen Baustoffen: Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist nicht erlaubt. Zudem dürfen weder gefrorene Baustoffe verarbeitet noch Arbeiten auf gefrorenem Mauerwerk durchgeführt werden.

Schutz und Reparaturmaßnahmen

  • Frisches Mauerwerk ist vor Frost rechtzeitig abzudecken.
  • Gefrorenes oder durch Frost beschädigtes Mauerwerk muss vor der Weiterverarbeitung abgetragen werden.
  • Auftausalze dürfen nicht verwendet werden.

 

Diese Regeln sollen sicherstellen, dass die Tragfähigkeit und die Qualität des Mauerwerks langfristig nicht beeinträchtigt werden.

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