Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Fiskalischer Weg für günstigen Mietwohnungsbau frei.

Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau geben privaten Bauherren Planungs- und Investitionssicherheit.

Bisotherm bietet preiswerte und exzellente Baustoffe für jegliche Wohnimmobilien an.

Bisotherm, Mitglied bei der DGFM und Trendsetter bei Wandbaustoffen aus (Leicht-)Beton für Wohnraumimmobilien und für wohnraumähnliche Hochbauten, begrüßt die politische Entscheidung. "Diese erfreuliche Entscheidung wird mittelfristig eine deutliche Entlastung bei der Nachfrage nach günstigen Mietangeboten bringen," so Dipl.-Ing. Guido Runkel, Geschäftsführer bei Bisotherm.

Die Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau ermöglicht privaten Investoren, befristet für 3 Jahre 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Neubauwohnung steuerlich geltend zu machen - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Abschreibung von 2 %. Bemessungsgrundlage für die Sonder-Afa sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, jedoch max. 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnungsfläche.

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch solle der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden. Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, habe der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen. Vorgesehen seien darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie griffen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

 

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